ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Babette Kirner
Like Teen Spirit,Talent Management
Babette Kirner
Felix-Mottl-Straße 50
1190 Wien
1. Anwendungsbereich:
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Like Teen Spirit (in der Folge kurz „Agentur“), den Auftraggebern (in der Folge kurz „Kunde“) und des Talents. Sie bilden einen integrierten Bestandteil sämtlicher mit der Agentur abgeschlossenen Verträge.
1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter www.liketeenspirit.com abrufbar. Abweichungen von diesen Bedingungen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden/des Talents werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Den AGB des Kunden/des Talents widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden/des Talents durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4. Die Agentur ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern. Über eine Änderung werden die Kunden und die Talente unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen informiert. Die Änderung wird gültig, wenn sie den geänderten AGB nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen; auf die Bedeutung des Schweigens werden die Kunden und die Talente in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.
1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss:
2.1. Mündliche, fernmündliche oder schriftliche Anfragen jeder Art von Kunden verpflichten die Agentur nicht zu einem Vertragsabschluss.
2.2. Nachdem die Agentur die Realisierbarkeit der gestellten Anfrage vom Kunden geprüft hat, kann sie dem die Anfrage stellenden Kunden ein unverbindliches schriftliches Angebot (Vermittlungsangebot), in dem sämtliche Eckpunkte eines möglichen Vertrages enthalten sind, legen. Dieses Angebot gilt als Aufforderung an den Kunden, selbst ein verbindliches Angebot zu legen. Dies erfolgt mit schriftlicher Unterfertigung und Retournierung des Angebots an die Agentur.
2.3. Die Agentur kann mit schriftlicher Auftragsbestätigung mittels Post, Telefax oder E-Mail dieses verbindliche Angebot des Kunden annehmen. Erst mit Absendung dieser Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als abgeschlossen.
2.4. Im Falle einer Durchführung eines Castings durch den Kunden gelten die vorgenannten Bestimmungen mit folgenden Maßgaben:
- die Unterfertigung und Retournierung des Angebots durch den Kunden an die Agentur gilt als eine verbindliche Einladung des von der Agentur in dem Angebot genannten Talents zum Casting;
- entscheidet sich der Kunde im Zuge des Castings für das von der Agentur angebotene Talent, so teilt er dies der Agentur mit. Diese Mitteilung stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar;
- die Agentur kann mit schriftlicher Auftragsbestätigung mittels Post, Telefax oder E-Mail dieses verbindliche Angebot des Kunden annehmen. Erst mit Absendung dieser Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als abgeschlossen.
2.5. Die Agentur ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung der von ihr vermittelten Talente dem Kunden gegenüber Erklärungen abzugeben sowie mit dem Kunden Verträge abzuschließen.
2.6. Der Kunde ist verpflichtet, die von der Agentur vertretenen Talente ausschließlich über die Agentur zu buchen. Eine direkte Buchung der Talente durch den Kunden ist nicht gestattet und gilt als Vertragsbruch. Eine solche Buchung wird in vollem Umfang, wie in Punkt 3. festgelegt, in Rechnung gestellt.
3. Honorar:
3.1. Das von dem Kunden an die Agentur zu leistende Honorar setzt sich zusammen aus
a) dem vereinbarten Modelhonorar,
b) der Vermittlungsprovision von der Agentur in der Höhe von 20 % des vereinbarten Talentehonorars zuzüglich 20 % USt und
c) allfälligen vom Kunden zu tragenden Spesen.
3.2. Soweit im Einzelnen zwischen der Agentur und dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt für das Talentehonorar Folgendes:
a) Der Umfang eines gebuchten Tages ist für Fotoaufnahmen mit acht Stunden und für Filmaufnahmen mit 10 Stunden begrenzt. Weitere Leistungen sind gesondert zu vereinbaren und zusätzlich zu honorieren.
b) Die Talentehonorare werden entweder per begonnenem Halbtag (bis 4 Stunden bei Fotoaufnahmen/bis 5 Stunden bei Filmaufnahmen) oder per begonnenem ganzen Tag (bis 8 Stunden bei Fotoaufnahmen/bis 10 Stunden bei Filmaufnahmen) abgerechnet; dies unabhängig davon, ob die gesamte Stundenzahl tatsächlich benötigt wird.
c) Die Arbeitszeit eines Talents beginnt mit dem Eintreffen an dem vertraglich vereinbarten Ort (Location). Die auf die Vorbereitungen für die Tätigkeit als Talent (das Modeln) wie Visagistik, Make-up, Frisur, Anproben, Set-Umbauten oder andere Maßnahmen entfallende Zeiten werden bereits in die volle Arbeitszeit des Talents eingerechnet.
3.3. Die vom Kunden zu tragenden Spesen umfassen – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – die Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Talents, wobei für jeden Reisetag ein halbes Tageshonorar zusätzlich verrechnet werden kann.
4. Zahlungsbedingungen:
4.1. Das von der Agentur verrechnete Gesamthonorar ist – sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde – sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug (Skonto) fällig und von dem Kunden direkt an die Agentur (auf das von ihr bekannt gegebene Konto) zu bezahlen. Allfällige davon abweichende Direktzahlungen an Talente oder Dritte haben keine schuldbefreiende Wirkung.
4.2. Eine Aufrechnung gegen die von der Agentur geltend gemachten Ansprüche mit allfälligen Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
4.3. Befindet sich der Kunde oder ein sonstiger Zahlungspflichtiger, egal ob verschuldet oder unverschuldet, in Zahlungsverzug, gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. als vereinbart. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
Überdies ist der Kunde bzw. der sonstige Zahlungspflichtige verpflichtet, der Agentur alle durch diesen Zahlungsverzug entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Der Kunde bzw. ein sonstiger Zahlungspflichtiger anerkennt ausdrücklich, dass pro erfolgte schriftliche Mahnung ein Betrag in der Höhe von je EUR 15,-- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses pro Halbjahr ein Betrag in der Höhe von je EUR 5,-- angemessen ist.
Allfällige weitere aus dem Verzug resultierende Schäden sind vom Kunden bzw. dem sonstigen Zahlungspflichtigen – unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug – zu ersetzen.
4.4. Bei Stornierung eines bereits bestätigten Auftrags werden bis 3 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin 50 %, danach 100 % des Gesamthonorars zuzüglich angefallener Spesen verrechnet. Die Auftragsstornierung muss schriftlich erfolgen und in der Tageszeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr bei der Agentur einlangen.
5. Haftung:
5.1. Die Agentur schuldet dem Kunden gegenüber eine fachmännische und sorgfältige Auswahl der jeweils in Frage kommenden Talente nach den Anforderungen des Kunden. Für nach diesen Maßstäben nicht vorhersehbare Mängel im Einsatz des vermittelten Talents, insbesondere für dessen Verhalten übernimmt die Agentur keine Haftung. In diesen Fällen gilt die Haftung dem Kunden gegenüber durch das Talent selbst.
5.2. Besteht der Kunde entgegen der ausdrücklichen Warnung der Agentur auf bestimmte Vertragsabschlüsse oder –umstände, so hat er das damit verbundene Risiko selbst zu tragen. In diesem Fall werden jegliche Gewährleistungsansprüche, insbesondere für die Qualität des Talents, ausgeschlossen.
5.3. Wird die Vertragserfüllung durch Umstände höherer Gewalt unmöglich, so bleibt der Vertrag nach Möglichkeit aufrecht und die Parteien werden einen entsprechenden Ersatztermin vereinbaren. Für den Fall höherer Gewalt wird jeglicher Schadenersatz ausgeschlossen.
Für wetterbedingte Umbuchungen gilt Folgendes: erste Umbuchung erfolgt kostenlos, für zweite Umbuchung wird ein Zuschlag von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars zusätzlich verrechnet, mehr als zwei Umbuchungen gelten als eine Stornierung des Auftrages, für die
100 % des Gesamthonorars verrechnet werden.
5.4. Allfällige Reklamationen müssen direkt am Arbeitsplatz (Location) dem Talent, bzw. dessen gesetzlichem Vertreter gegenüber und am selben Tag an die Agentur schriftlich erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Für Styling und Make-Up ist das Talent nicht verantwortlich, für allfällige in diesem Zusammenhang stehende Mängel wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Im Falle einer Reklamation ist es dem Kunden untersagt, die erstellten Aufnahmen/Abbildungen des Talents zu verwenden.
5.5. Wenn das Talent, aus einem ihm zurechenbaren Grund, schuldhaft ganz oder teilweise einen Termin nicht einhält, so ist das Talent verpflichtet, den ganz oder teilweise verabsäumten Termin ohne zusätzlichen Vergütungsanspruch einzuarbeiten. Der Kunde kann eine Kürzung des Honorars erst dann verlangen, wenn nach erfolgter Anzeige durch den Kunden an die Agentur die Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatztalents binnen 3 Tagen durch die Agentur nicht möglich ist.
Bei nicht schuldhafter Verspätung oder Versäumung des Termins durch das Talent, werden die Parteien einen entsprechenden Ersatztermin vereinbaren. Ein Ersatz von allfälligen durch die Verspätung/Versäumung verursachten Kosten des Kunden wird ausgeschlossen. Im Falle einer Erkrankung des Talents, wird das Talent eine diesen Umstand belegende ärztliche Bestätigung der Agentur vorlegen. Auf Verlangen des Kunden wird ihm diese Bestätigung von der Agentur vorgelegt.
5.6. Eine Haftung der Agentur gegenüber dem Kunden ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit jedenfalls ausgeschlossen, in allen übrigen Fällen ist die Haftung der Agentur höchstens mit dem einfachen des mit dem Kunden vereinbarten Honorars beschränkt.
In allen Fällen, in denen Forderungen vom Kunden gegen die Agentur geltend gemacht werden, hat der Kunde das Vorliegen von grobem Verschulden zu beweisen. Ersatzansprüche gegen die Agentur verjähren jedenfalls in einem Jahr nach Auftragserteilung.
5.7. Der Kunde übernimmt für die Dauer des Auftrages, also von Beginn der Anreise bis zum Ende der Abreise des Talents verschuldensunabhängig die Haftung für das Talent, insbesondere für Unfälle, Verletzungen, Folgeschäden usw., die diesem entstehen. Es wird der Abschluss einer Unfalls- und Haftpflichtversicherung empfohlen.
5.8. Ist die Erfüllung des Auftrages mit besonderen Risiken für das Talent verbunden, ist der Kunde verpflichtet, auf seine Kosten eine geeignete Versicherung zugunsten des Talents abzuschließen. Jedenfalls hält der Kunde die Agentur hinsichtlich aller in diesem Zusammenhang stehenden Forderungen schadlos.
5.9. Akt, Teilakt, Unterwäsche oder sonstige risikoreiche Aufnahmen müssen vor der Buchung mit der Agentur genau festgelegt werden, dies bedarf der schriftlichen Anfrage und muss durch die Agentur nach Absprache mit dem Talent, bzw. dessen gesetzlichem Vertreter schriftlich bestätigt werden. Wird dieser Vorgang nicht eingehalten, ist das Talent, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter, berechtigt, die Arbeit zu verweigern und hat der Kunde das Honorar nach Punkt 3. in voller Höhe zu bezahlen.
6. Gewerbliche Schutzrechte:
6.1. Sofern zwischen der Agentur und dem Kunden keine besonderen schriftlichen Vereinbarungen betreffend die Verwendungs-, Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte getroffen wurden, ist der Kunde ausschließlich berechtigt, die im Zuge des Auftrages hergestellten Aufnahmen und/oder Abbildungen des Talents in einer Zeit von einem Jahr ab Auftragserteilung in Österreich für die vereinbarten Mediengattungen zu verwenden. Weiterreichende Rechte stehen weder dem Kunden noch einem allfälligen Dritten zu. Insbesondere ist es dem Vertragspartner der Agentur ohne schriftliche Zustimmung durch die Agentur untersagt, die bestehenden Verwendungs-, Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte an Dritte abzutreten bzw. in welcher Form auch immer weiterzugeben.
6.2. Es ist dem Kunden untersagt, mit dem vermittelten Talent zusätzliche Vereinbarungen über die Nutzungsrechte zu treffen.
6.3. Werden die bestehenden bzw. vereinbarten Verwendungs-, Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte unter Bruch der vorliegenden AGB überschritten oder verstößt der Kunde gegen diese AGB in irgendeiner Weise, hat der Kunde der Agentur, die in diesem Zusammenhang Vertreterin des Talents ist, eine sofortige Pönale in der Höhe des 5-fachen in Punkt 3. der vorliegenden AGB definierten Honorars zu bezahlen. Ein diesen Betrag übersteigender Schaden ist jedenfalls zusätzlich zu ersetzen.
6.4. Sämtliche Nutzungsrechte (Verwendungs-, Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte) an den Aufnahmen und/oder Abbildungen des Talents gelten erst nach vollständigem Zahlungseingang bei der Agentur als erteilt.
6.5. Der Kunde hat die Agentur vor jeder Verwendung des im Zuge des Auftrages hergestellten Materials zu verständigen. Im Falle einer Veröffentlichung bzw. Verwendung sind vom Kunden bzw. eines von diesem beauftragten Dritten zwei kostenlose Belegexemplare der Agentur zuzusenden. Bei kostspieligen Produktionen in kleiner Auflage reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Filmaufnahmen kann das Belegmaterial auch in einem qualitativ hochwertigen Video- bzw. DVD-Format eingereicht werden.
6.6. Die Agentur hat jedenfalls ein umfassendes Auskunftsrecht über die näheren Details und den Umfang der Nutzung, Verwendung, Verwertung und Veröffentlichung der im Zuge des Auftrages hergestellten Aufnahmen und/oder Abbildungen des Talents gegenüber dem Kunden bzw. einem mit diesem vertraglich verbundenen Dritten. Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unternehmen, um dem Auskunftsersuchen der Agentur ordnungsgemäß und rechtzeitig nachzukommen.
6.7. Der Kunde verpflichtet sich, die ihn nach diesem Punkt 6. treffenden Verpflichtungen auf einen vertraglich mit ihm verbundenen Dritten (zB. Fotografen usw.) zu überbinden.
6.8. Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung steht der Agentur ein auf interne Verwendungszwecke für Präsentationsunterlagen, Website, Intsagram, etc. beschränktes und unbefristetes Werknutzungsrecht zu und zwar an allen vom Kunden bzw. einem mit diesem vertraglich verbundenen Dritten herzgestellten Aufnahmen / Abbildungen, die das vermittelte Talent betreffen.
7. Datenschutz:
7.1. Der Schutz persönlicher Daten der Kunden und des Talent ist der Agentur ein besonderes Anliegen. Die Agentur verarbeitet die Daten ihrer Kunden und des Talents ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG etc). Sämtlichen Mitarbeitern der Agentur sind die in dem Datenschutzgesetz normierten Geheimhaltungspflichten bekannt und sie sind von der Agentur verpflichtet worden, diese einzuhalten.
7.2. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden, des Talents sowie allfälliger gesetzlicher Vertreter des Talents, die unter folgende Datenkategorien fallen:
· Name/Firma,
· Beruf,
· Geburtsdatum,
· Körpermaße und optische Merkmale des Talents,
· Firmenbuchnummer,
· Vertretungsbefugnisse,
· Ansprechperson,
· Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden und des Talents,
· Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse,
· Bankverbindungen, Kreditkartendaten,
· UID-Nummer.
7.3. Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist zur Vertragserfüllung bzw zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung allfälliger Detailinformationen der Zahlungsabwicklung (Zahlungsart, zu zahlender Betrag, Transaktions-ID) an die abwickelnden Bankinstitute/Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung sowie an den Steuerberater der Agentur zur Erfüllung der steuerrechtlichen Verpflichtungen. Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der durch Gesetz und/oder durch die Notwendigkeit zur umfassenden Rechtsverteidigung/Rechtsverfolgung vorgegebenen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG, des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) DSGVO sowie aus berechtigten Interessen im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 lit f DSGVO. Letztere sind nicht zuletzt durch die vertragliche Beziehung zwischen den Vertragspartnern indiziert; überwiegende (gegenläufige) Interessen des Betroffenen liegen nicht vor.
7.4. Der Kunde und das jeweilige Talent bzw. dessen gesetzlicher Vertreter haben der Agentur zudem Daten über sich freiwillig zur Verfügung gestellt. Die Agentur verarbeitet diese Daten auf Grundlage der Einwilligung des Kunden und des jeweiligen Talents bzw. dessen gesetzlichen Vertreters für eigene Werbezwecke und zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden und zum Talent bestehende oder vormals bestandene Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis).
Der Kunde und das jeweilige Talent bzw. dessen gesetzlicher Vertreter haben das Recht, die Einwilligung zu der in Punkt 7.4 beschriebenen Nutzung ihrer Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ganz oder teilweise zu widerrufen. Ein Widerruf hat zur Folge, dass die Agentur diese Daten zu dem oben genannten Zweck nicht mehr verarbeitet. Für den Widerruf genügt ein email an: hello@liketeenspirit.com
7.5. Die Website der Agentur verwendet derzeit oder allenfalls in Zukunft sogenannte Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an. Cookies werden dazu genutzt, das Angebot nutzerfreundlich zu gestalten. Einige Cookies bleiben auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert, bis dieser sie löscht. Sie ermöglichen es der Agentur, den Browser des Nutzers beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Wenn dies nicht gewünscht sein sollte, kann der Browser so eingerichtet werden, dass er den Nutzer über das Setzen von Cookies informiert und er dies nur im Einzelfall erlaubt. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität der Website eingeschränkt sein.
7.6 Dem Kunden und dem Talent bzw. dessen gesetzlichem Vertreter stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Sollte einer der zuvor Genannten der Ansicht sein, dass die Verarbeitung seiner Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder seine datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, kann er sich bei der Aufsichtsbehörde – in Österreich ist dies die Datenschutzbehörde - beschweren.
7.7 Die Kontaktdaten der Agentur lauten wie folgt:
Babette Kirner
Like Teen Spirit, Talent Management
Felix-Mottl-Straße 50
1190 Wien
8. Schlussbestimmungen:
8.1. Sämtliche Nebenabreden zu/Änderungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Nebenabrede des Abgehens von der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
8.2. Die Parteien verpflichten sich, während der Laufzeit des Vertrages und für einen Zeitraum von zwei Jahren danach, ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei, Dritten keine vertraulichen Informationen offenzulegen. Als Dritte gelten nicht die gesetzlichen Vertreter des Talents.
Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, egal in welcher Form, die eine Partei der anderen Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Verfügung stellt.
8.3. Sämtliche Vertragsabschlüsse der Agentur unterliegen ausschließlich dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Die vorstehenden Bestimmungen gelten dann nicht, wenn im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes anderslautende zwingende gesetzliche Bestimmungen bestehen.
8.4. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Agentur, den Kunden und den Talenten gilt das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur. Der Agentur steht es jedoch frei auch ein anderes sachlich und örtlich zuständiges Gericht anzurufen. Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der Unternehmenssitz der Agentur in Wien.